Es gibt gute Gründe
an Ihrem Kinderwunsch
festzuhalten…

Mit ihrem unerfüllten Kinderwunsch
lassen wir Sie nicht allein

Es ist gar nicht selten, dass sich der Wunsch nach einem Kind nicht erfüllt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sie liegen dabei genauso häufig bei Frauen wie bei Männern. Bei 10 Prozent der Paare sogar bei beiden. Das Alter ist dabei ein entscheidender Faktor. Aber auch die Hormone spielen bei der Hälfte der Fruchtbarkeitsstörungen eine Rolle. Beim Forschen nach den Ursachen müssen aber auch sehr viele andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: so zum Beispiel eine Störung der Funktionsfähigkeit der Eileiter der Frau, bzw. mangelnde Spermienqualität beim Mann.

Sind die Ursachen geklärt, kann sehr häufig Abhilfe geschaffen werden. Nach intensiven Beratungsgesprächen entwickeln wir zusammen mit Ihnen genau den Behandlungsweg, der zu Ihnen passt.

Wichtig ist es für Sie zu wissen, dass Sie nicht alleine sind. Fast jedes siebte Paar holt sich ärztliche Unterstützung. Die Methoden der künstlichen Befruchtung nutzen fast die Hälfte aller Frauen ab 35 mit Kinderwunsch. Und die Erfolgszahlen zeigen: es lohnt sich!

Kosten & Rechtliches

Seit 01.01.2004 müssen gesetzlich Versicherte im Rahmen des Gesundheits-Modernisierungs-Gesetzes (GMG) 50% der Kosten für die Kinderwunschbehandlung selbst tragen.

V. Buch der Sozialgesetzgebung (SGB V)

Das V. Buch der Sozialgesetzgebung sagt im § 27, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen einen Anspruch auf Krankenbehandlung haben, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Die Krankenbehandlung umfasst nach § 27 a auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft.

Lesen Sie dazu den folgenden Auszug aus dem V. Buch der Sozialgesetzgebung:SGB 5 § 27a Künstliche Befruchtung

(1) Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn

  1. diese Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind,
  2. nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteht, dass durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt worden ist,
  3. die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind,
  4. ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden und
  5. sich die Ehegatten vor Durchführung der Maßnahmen von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, über eine solche Behandlung unter Berücksichtigung ihrer medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte haben unterrichten lassen und der Arzt sie an einen der Ärzte oder eine der Einrichtungen überwiesen hat, denen eine Genehmigung nach § 121a erteilt worden ist.

(2) Absatz 1 gilt auch für Inseminationen, die nach Stimulationsverfahren durchgeführt werden und bei denen dadurch ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit drei oder mehr Embryonen besteht. Bei anderen Inseminationen ist Absatz 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz und Nr. 5 nicht anzuwenden.

(3) Anspruch auf Sachleistungen nach Absatz 1 besteht nur für Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben; der Anspruch besteht nicht für weibliche Versicherte, die das 40. und für männliche Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkasse übernimmt 50% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden.

(4) Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in den Richtlinien nach § 92 die medizinischen Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Maßnahmen nach Absatz 1.

Weitere Inhalte aus dem V. Buch der Sozialgesetzgebung finden sie hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/

Weitere Informationen rund um die Möglichkeiten einer anteiligen Kostenübernahme finden sie auch auf den Internet-Seiten des BRZ.

Embryonenschutzgesetz

Das deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) gehört weltweit zu den klarsten und am weitest gehenden Gesetzen rund um die IVF-Behandlung.

Im ESchG vom 01.01.1991 hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen der Fortpflanzungsmedizin sehr genau beschrieben. Alle Inhalte des ESchG finden sie hier: http://bundesrecht.juris.de/eschg/index.html

Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion

Die Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion werden von der Ärzteschaft festgelegt und bilden den Rahmen, in dem Ärzte die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durchführen.

Die aktuellen Regelungen finden Sie jeweils auf den Internet-Seiten der Bundesärztekammer (www.bundesaerztekammer.de) und der zuständigen Landesärztekammer Hessen. (www.laekh.de)

Wichtige Fachbegriffe

Einige Tage nach der Befruchtung schlüpft der Embryo aus seiner schützenden Hülle (Zona pellucida), die ihn umgibt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Embryo diese Hülle nicht verlassen kann. Dadurch wird die Einnistung des Embryos und somit das Eintreten einer Schwangerschaft verhindert. Mit dem „Assisted Hatching“ (= Schlüpfhilfe) wird versucht, dem heranwachsenden Embryo das Verlassen der Eihülle zu erleichtern. Es gibt unterschiedliche Techniken, die eine gezielte Eröffnung der Eihülle ermöglichen. In unserem Labor wird dazu ein Hoch-Präzisions-Laser verwendet, der in die Eihaut eine Rinne schneidet und so eine „Sollbruchstelle“ bildet.

Durch den Hormonhaushalt innerhalb des Zyklus einer Frau wird auch das Wärmeregulationszentrum beeinflusst. Das hat zur Folge, dass etwa in der Mitte eines regelmäßigen Zyklus die Basaltemperatur um etwa 0,4-0,6°C ansteigt. Um die Frage zu klären, OB und WANN ein Eisprung stattfindet, kann es sinnvoll sein, eine so genannte Basaltemperaturkurve anzulegen. Gemessen wird täglich morgens zur selben Zeit und direkt nach mindestens 5-6 h Nachtschlaf an jeweils derselben Stelle (Mund oder Darm). Eine unauffällige Basaltemperaturkurve bedeutet also, dass sich bei einer Frau, die täglich nach diesen Vorgaben ihre Temperatur misst, etwa in der Mitte des Zyklus die Temperatur an mindestens 3 aufeinander folgenden Tagen erhöht zeigt. In diesem Fall ist von einem Eisprung etwa 2 Tage vor Temperaturanstieg auszugehen. Kurz vor der Menstruationsblutung wird die Temperatur wieder auf ihre Grundlinie abfallen.
Diese Methode arbeitet bei den meisten Frauen aber zu ungenau, um den Eisprung sicher feststellen zu können. Wir verwenden sie daher nicht im Rahmen der Diagnostik.

Nach der Befruchtung verschmelzen die beiden Kerne von Eizelle und Samenzelle miteinander, der Embryo entsteht. Danach wird eine Reihe von Zellteilungen durchlaufen. Im natürlichen Zyklus wandert die Eizelle während ihrer Entwicklung durch den Eileiter in Richtung Gebärmutter. Nach ca. 5 Tagen löst sich der innere Zellverband auf und ein flüssigkeitsgefülltes Bläschen, die so genannte Blastozyste, bildet sich. Nach 6-7 Tagen schlüpft schließlich die Blastozyste aus ihrer schützenden Hülle, der so genannten Zona pellucida, und nistet sich in der Gebärmutterschleimhaut ein. Dieser Vorgang heißt Implantation. Als Blastozystenkultur bezeichnet man nun das Kultivieren der Embryonen in einem speziellen Medium bis zum 5. Tag nach Eizellentnahme. Da sich in diesen ersten 5 Tagen in der Regel schon das unterschiedliche Wachstumspotential der Embryonen zeigt und viele der Embryonen das Blastozystenstadium gar nicht erreichen, hat man sich darauf verständigt das deutsche Embryonenschutzgesetz dahingehend auszulegen, dass auch mehr als 3 Embryonen fünf Tage kultiviert werden dürfen, wenn zu erwarten ist, daß sonst nicht die für den Transfer vorgesehene Anzahl an Embryonen zur Verfügung stehen wird („deutscher Mittelweg“).

Störungen des normalen Zyklusgeschehens können nicht nur sehr unangenehm sein, sondern auch zu gesundheitlichen Störungen führen. Sie können ein Zeichen von hormonellen Störungen sein, die auch Einfluss auf andere Organsysteme nehmen können und daher behandlungsbedürftig sind.

Zur Abklärung dieser Störungen stehen uns alle modernen Verfahren in Diagnostik und Therapie zur Verfügung, wobei sich das Vorgehen natürlich ganz an der Lebensphase und den Wünschen der Frau orientieren muss.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Verfahren, die einen Erhalt der Gebärmutter und auch der Fruchtbarkeit erlauben.

Die Endometriose ist eine gutartige, aber oft chronische und fortschreitende Erkrankung der Frau im fortpflanzungsfähigen Alter, die sich oft durch zunehmend schmerzhafte Regelblutungen, Unterbauchschmerzen und Blutungsunregelmäßigkeiten bemerkbar macht. Oft kommt es auch zu Unfruchtbarkeit. In ausgeprägten Fällen kann es auch zu Zystenbildung in den Eierstöcken und zur Schädigung von Nachbarorganen (Darm, Blase) kommen.

Das Vorgehen muss natürlich an die Probleme der Patientin (Schmerzen, unerfüllter Kinderwunsch) angepasst werden. Bei Verdacht auf Endometriose ist aber fast immer eine Bauchspiegelung zur Sicherung der Diagnose und ggf. zur operativen Entfernung der Herde erforderlich. Danach wird häufig eine Hormontherapie angeschlossen, der manchmal eine erneute Bauchspiegelung folgen muss. Verallgemeinernd kann man sagen, dass bei Endometriose eine längerfristige Therapie nötig sein kann, wenn die betroffenen Organe (Gebärmutter, Eierstöcke) erhalten werden sollen.

Leider enden über 20 Prozent aller Schwangerschaften mit einer Fehlgeburt. Kommt es aber drei mal, oder öfter in Folge zu einer Fehlgeburt, so spricht man von „habituellen Aborten“. Paare mit diesem Problem sollten sich einer entsprechenden Diagnostik unterziehen, damit eine angepasste Therapie erfolgen kann. Diese Diagnostik und die meisten der daraus abgeleiteten Therapien sind sehr aufwendig und entsprechend teuer. Daher bieten nur wenige Zentren den betroffenen Paaren effektive Hilfe an. Glücklicherweise ist die Behandlung in den meisten Fällen erfolgreich.

Vermehrter Haarwuchs ist eines der Symptome einer gestörten Umwandlung der Hormonvorstufen in die weiblichen Geschlechtshormone. Weitere Anzeichen für eine solche Störung können Unregelmäßigkeiten der Monatsblutung, bis hin zum Ausbleiben der Regel, unerfüllter Kinderwunsch und Stoffwechselstörungen sein. Auch hier folgt auf die Abklärung eine an die Probleme und die Lebenssituation der Patientin angepasste Therapie, die operativ oder hormonell erfolgen kann.

Auch Haarausfall kann hormonell bedingt sein. Bei diesem Problem muss die Analyse immer zusammen mit den Hautärzten erfolgen. Nicht selten kann die Therapie aber dann hormonell erfolgen.

Zum einen kann das Follikelwachstum (Eibläschen mit Eizelle) im natürlichen Zyklus der Frau angekurbelt werden und somit die Chance einer erfolgreichen Befruchtung nach Verkehr zum optimalen Termin erhöht werden.

Zum anderen wünscht man bei der Follikel-Punktion im Vorfeld einer IVF/ICSI-Therapie möglichst mehr als eine Eizelle entnehmen zu können (optimal 8-12 Eizellen). Dabei werden die Eierstöcke der Frau vorab und an den natürlichen Zyklus gebunden, mit Hormongaben stimuliert und ein Eisprung zum passenden Termin künstlich herbeigeführt.

Zum Zeitpunkt des Eisprungs werden besonders aufbereitete Spermien mit Hilfe eines dünnen Katheters direkt in die Gebärmutterhöhle übertragen. Die Insemination wird bevorzugt bei leichter bis mittelgradiger Einschränkung der männlichen Zeugungsfähigkeit oder bei einem pathologisch ausfallendem PCT eingesetzt.

Bei der In-vitro-Fertilisation werden nach hormoneller Stimulation Eizellen mittels einer Punktionsnadel aus den Eierstöcken entnommen. Außerhalb des Körpers („in vitro“ = im Reagenzglas) werden diese dann mit dem aufbereiteten Sperma des Mannes zusammengeführt. Die so befruchteten Eizellen bzw. Embryonen werden einige Tage später zurück in die Gebärmutter transferiert.

Bei sehr schlechter Spermienqualität wird man statt der IVF eine ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion) als Methode der Wahl zur Befruchtung der Eizellen wählen. In die nach gleichem Prinzip wie bei IVF entnommenen Eizellen wird mittels einer feinen Injektionspipette unter dem Micromanipulator je ein einzelnes Spermium platziert („injiziert“).

Wurden in einem stimulierten Zyklus während der Punktion einige Eizellen entnommen und mehr als die für einen Transfer vorgesehenen Eizellen erfolgreich imprägniert, kann die überzählige Zahl kryokonserviert („tiefgefroren“) werden und dient so bei Misserfolg oder wenn ein weiteres Kind gewünscht wird als Reserve. So kann zu einem späteren Zeitpunkt die hormonelle Stimulation sowie die Eizellpunktion entfallen.

Betrachtet man kurze Zeit nach dem Geschlechtsverkehr eine Schleimprobe aus dem Gebärmuttermund unter dem Mikroskop, so kann man beurteilen, wie gut sich die Spermien in dieser Schleimbarriere verhalten. Eine eingeschränkte Spermienbewegung (ein Festhaften der Spermienköpfe) stellt einen pathologischen Befund dar, da die Spermien die Schleimbarriere am Gebärmuttermund nicht in ausreichender Zahl überwinden können. In diesem Fall kann eine Insemination helfen.

Myome sind gutartige Geschwülste der Muskulatur der Gebärmutter. Nicht jedes Myom muss entfernt werden. Machen Myome jedoch Beschwerden, oder verursachen sie Blutungsstörungen, wachsen sie merklich, oder besteht unerfüllter Kinderwunsch, so muss über eine Operation gesprochen werden. Obwohl heute auch andere Verfahren erprobt werden, stellt die Operation die Standardbehandlung von Myomen dar.
Besonders bei Frauen mit Kinderwunsch ist oberstes Ziel immer der Erhalt einer funktionsfähigen Gebärmutter. Diesem Ziel muss sich die Art der Operation unterordnen.

Gerade bei älteren Frauen mit abgeschlossener Familienplanung gibt es als Alternativmethode seit einigen Jahren auch die Möglichkeit, die Blutversorgung der Myome zu unterbinden (Myomembolisation).

Myome, die in den Innenraum der Gebärmutter hineinwachsen, können heute meist durch eine Gebärmutterspiegelung entfernt werden. Dazu ist manchmal eine hormonelle Vorbehandlung erforderlich.

Trotz oder gerade wegen der Vielzahl an Möglichkeiten der modernen Familienplanung besteht immer wieder der Bedarf an einer kompetenten Beratung in diesem Bereich, be­sonders wenn die üblichen Präparate zu Problemen führen.

Unter der vielleicht etwas schwierigen Bezeichnung „PMS“ verbergen sich die Probleme vieler Frauen, die einige Tage vor der Regelblutung auftreten. Typisch sind hier Beschwerden von Kopfschmerzen (auch Migräne) bis zu Gemütsverstimmungen, die auf ein hormonelles Ungleichgewicht, bzw. auf zu niedrige Hormonspiegel zurückzuführen sind. Nach einer eindeutigen Diagnose ist ein Ausgleich dieser Situation oft mit einfachen Mitteln möglich.

Während es früher meist nur darum ging, die typischen Wechseljahrsbeschwerden (am bekanntesten sind die Hitzewallungen) zu lindern, oder zu beseitigen, hat sich das Augenmerk der Frauenärzte heute zusätzlich auf den Schutz der Knochensubstanz und des Herz- Kreislaufsystems gerichtet. Dies liegt auch daran, dass die gestiegene Lebenserwartung dazu geführt hat, dass heute die Frauen fast ein Drittel ihres Lebens in den Wechseljahren verbringen. Die kritischen Stimmen zur Hormonersatztherapie, die gelegentlich in den Medien zu hören sind, berücksichtigen leider oft nicht, dass die Vorteile der Hormongabe die Nachteile bei weitem überwiegen. Dies gilt besonders, wenn die modernen Hormonersatzstoffe verwendet werden können. Natürlich ist hier ein individualisierter und möglichst niedrig dosierter Medikamenteneinsatz Ziel der Behandlung.

 

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